AGB
Unsere AGB, die allen Verträgen und Prepaid-Angeboten zugrunde liegen
Informieren Sie sich gern über Fragen auf der entsprechenden Informationsseite.
§1 Vertragsdauer und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird für 12 oder 6 Monate geschlossen und beginnt mit der ersten Unterrichtseinheit (UE). Eine Kündigung ist von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Für Musikalische Früherziehung sowie Kindertanz (bis 8 Jahre) beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit drei Monate; die Kündigungsfrist beträgt hier vier Wochen zum Laufzeitende. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gelten die gesetzlichen Regelungen. Befristete Kurse oder Prepaid-Angebote enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer.
§2 Probezeit und Unterrichtsort
Es gilt eine Probezeit bis einschließlich der vierten Unterrichtseinheit. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag schriftlich bis spätestens am Tag der vierten UE beendet werden. Werden aufgrund von Ferien weniger als drei UE erteilt, verlängert sich die Probezeit entsprechend. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Musik- und Tanzschule Riverboat gGmbH statt.
§3 Unterrichtsentgelt
Das jährliche Unterrichtsentgelt wird in zwölf gleichen Monatsraten erhoben. Im ersten Monat wird zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 8,00 € berechnet. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von Ferien, Feiertagen oder unterrichtsfreien Zeiten. Bei wöchentlichem Unterricht werden pro Vertragsjahr mindestens 34 Unterrichtseinheiten garantiert. Beginnt der Vertrag während eines laufenden Monats, erfolgt eine anteilige Berechnung.
§4 Zahlungsweise
Die Unterrichtsgebühren werden im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils am 16. des laufenden Monats eingezogen. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € zuzüglich der angefallenen Bankkosten erhoben. Bei Zahlung per Überweisung muss der Betrag spätestens am dritten Werktag des Monats gutgeschrieben sein. Befindet sich der Vertragspartner mit mehr als einer Monatsrate im Rückstand, kann die Musikschule den Unterricht bis zur Begleichung der offenen Forderungen aussetzen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
§5 Unterrichtsorganisation
Die Einteilung von Lehrkräften, Unterrichtszeiten und Räumen erfolgt durch die Musikschule. Zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Gruppenkursen gilt die jeweils gültige Gebührenordnung entsprechend der tatsächlichen Gruppengröße. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl unterschritten, kann ein Kurs vorübergehend ausgesetzt werden; für diesen Zeitraum werden keine Gebühren berechnet. Der Unterricht kann bei Bedarf oder behördlichen Anordnungen auch online stattfinden.
§6 Unterrichtsausfall
Versäumt ein Schüler eine vereinbarte Unterrichtseinheit, gilt diese als erteilt. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht; die Lehrkraft kann im Einzelfall Ersatzunterricht anbieten. Fällt der Unterricht seitens der Schule oder Lehrkraft aus, wird nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt oder ein Ersatztermin angeboten. Wird die garantierte Mindestzahl von 34 Unterrichtseinheiten pro Vertragsjahr unterschritten, kann nach Vertragsende auf schriftlichen Antrag eine anteilige Erstattung erfolgen. Bei längerer Erkrankung des Schülers (mindestens vier aufeinanderfolgende ausgefallene Unterrichtseinheiten, Nachweis durch ärztliches Attest) kann ebenfalls eine anteilige Erstattung geprüft werden.
§7 Prepaidkarten
Für einzelne Angebote können Prepaidkarten (z. B. 10 Unterrichtseinheiten) erworben werden. Mit dem Erwerb wird kein laufender Unterrichtsvertrag begründet. Unterrichtseinheiten werden in Abstimmung mit der Lehrkraft terminiert. Mit der Terminvereinbarung wird eine Unterrichtseinheit verbindlich für den Teilnehmer reserviert. Ein reservierter Termin gilt unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme als in Anspruch genommen. Eine Belastung der Prepaidkarte entfällt nur, wenn der Termin seitens der Musikschule abgesagt wird. Nach Absprache mit der Lehrkraft kann im Einzelfall ein Ersatztermin vereinbart werden; ein Anspruch darauf besteht nicht. Prepaidkarten sind ab dem ersten Termin bis zum vereinbarten Ende gültig.
§8 Aufsicht und Haftung
Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht ausschließlich während der vereinbarten Unterrichtszeit und innerhalb der Unterrichtsräume. Für Unfälle auf dem Weg zur und von der Musikschule sowie für den Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
§9 Gebührenanpassung
Die Musikschule ist berechtigt, die Unterrichtsgebühren einmal jährlich anzupassen, wenn sich Betriebs- oder Personalkosten wesentlich verändern. Die Änderung wird mindestens drei Monate vorher angekündigt.
§10 Kommunikation und Datenschutz
Informationen werden per E-Mail oder SMS an die angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Änderungen der Kontaktdaten sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Bei schulischen Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen für interne Zwecke verwendet werden.
§11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Gerichtsstand ist Leipzig.