AGB
Unsere AGB, die allen Verträgen und Prepaid-Angeboten zugrunde liegen
Informieren Sie sich gern über Fragen auf der entsprechenden Informationsseite.
§ 1 Vertragsdauer und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag beginnt mit der ersten Unterrichtseinheit (UE) und wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 6 Monaten geschlossen. Für Musikalische Früherziehung sowie Kindertanz (bis 8 Jahre) beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Der Vertrag kann in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Andernfalls läuft er auf unbestimmte Zeit weiter. Für die Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Befristete Kurse sowie Prepaid-Angebote enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer.
§2 Probezeit und Unterrichtsort
Es gilt eine Probezeit bis einschließlich der vierten Unterrichtseinheit. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag in Textform bis spätestens am Tag der vierten UE beendet werden. Werden aufgrund von Ferien weniger als drei UE erteilt, verlängert sich die Probezeit entsprechend. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Musik- und Tanzschule Riverboat gGmbH statt.
§3 Unterrichtsentgelt
Das jährliche bzw. halbjährliche Unterrichtsentgelt wird in zwölf bzw. sechs gleichen Monatsraten erhoben. Im ersten Monat wird zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 8,00 € berechnet. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von Ferien, Feiertagen oder unterrichtsfreien Zeiten. Bei wöchentlichem Unterricht werden pro Vertragsjahr mindestens 34 Unterrichtseinheiten garantiert. Beginnt der Vertrag während eines laufenden Monats, erfolgt eine anteilige Berechnung.
§4 Zahlungsweise
Die Unterrichtsgebühren werden im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils am 16. des laufenden Monats eingezogen. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € zuzüglich der angefallenen Bankkosten erhoben. Bei Zahlung per Überweisung muss der Betrag spätestens am dritten Werktag des Monats gutgeschrieben sein. Befindet sich der Vertragspartner mit mehr als einer Monatsrate im Rückstand, kann die Musikschule den Unterricht bis zur Begleichung der offenen Forderungen aussetzen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
§5 Unterrichtsorganisation
Die Einteilung von Lehrkräften, Unterrichtszeiten und Räumen erfolgt durch die Musikschule. Zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Gruppenkursen gilt die jeweils gültige Gebührenordnung entsprechend der tatsächlichen Gruppengröße. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl unterschritten, kann ein Kurs vorübergehend ausgesetzt werden; für diesen Zeitraum werden keine Gebühren berechnet. Der Unterricht kann bei Bedarf oder behördlichen Anordnungen auch online stattfinden.
§6 Unterrichtsausfall
Versäumt ein Schüler eine vereinbarte Unterrichtseinheit, gilt diese als erteilt. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht; die Lehrkraft kann im Einzelfall Ersatzunterricht anbieten. Fällt der Unterricht seitens der Schule oder Lehrkraft aus, wird nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt oder ein Ersatztermin angeboten. Wird die garantierte Mindestzahl von 34 Unterrichtseinheiten pro Vertragsjahr unterschritten, kann nach Vertragsende auf schriftlichen Antrag eine anteilige Erstattung erfolgen. Bei längerer Erkrankung des Schülers (mindestens vier aufeinanderfolgende ausgefallene Unterrichtseinheiten, Nachweis durch ärztliches Attest) kann ebenfalls eine anteilige Erstattung geprüft werden.
§ 7 Prepaidkarten
Für einzelne Unterrichts- und Kursangebote können Prepaidkarten mit einer festgelegten Anzahl von UE erworben werden. Sie sind personengebunden und gelten ausschließlich für das vereinbarte Angebot. Ein laufender Unterrichtsvertrag wird dadurch nicht begründet. Bei Einzelunterricht werden die Termine mit der Lehrkraft vereinbart und gelten mit der Reservierung als in Anspruch genommen, sofern sie nicht seitens der Musikschule abgesagt werden. Bei fortlaufenden Gruppenkursen können die UE innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums aus den regulär angebotenen Kursterminen gewählt werden. Die Prepaidkarte ist bis zum angegebenen Datum gültig. Nicht genutzte UE verfallen danach. Wird die Nutzung durch Unterrichtsausfälle seitens der Musikschule wesentlich eingeschränkt, wird die Gültigkeit angemessen verlängert. Die Auszahlung nicht genutzter UE ist ausgeschlossen.
§8 Aufsicht und Haftung
Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht ausschließlich während der vereinbarten Unterrichtszeit und innerhalb der Unterrichtsräume. Für Unfälle auf dem Weg zur und von der Musikschule sowie für den Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§9 Gebührenanpassung
Die Musikschule ist berechtigt, die Unterrichtsgebühren einmal jährlich anzupassen, wenn sich Betriebs- oder Personalkosten wesentlich verändern. Die Änderung wird mindestens drei Monate vorher angekündigt.
§10 Kommunikation und Datenschutz
Informationen werden per E-Mail oder SMS an die angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Änderungen der Kontaktdaten sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Bei schulischen Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen für interne Zwecke verwendet werden.
§11 Schlussbestimmungen
Die bei Vertragsabschluss geltende Schul- und Hausordnung ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Gerichtsstand ist Leipzig.