f.a.q.

Häufig gestellte Fragen

Andere Fragen beantworten wir Ihnen gern auf Anfrage über unser Kontaktformular oder E-Mail.

Ab welchem Alter kann mein Kind Instrumental- oder Gesangsunterricht beginnen?

Ein sinnvoller Beginn für Instrumentalunterricht ist in der Regel ab Schulalter. Gesangsunterricht empfehlen wir frühestens ab einem Alter im zweistelligen Bereich.

Brauchen wir ein eigenes Instrument?

Ja, ein eigenes Instrument ist ideal. Falls Sie noch kein eigenes Instrument kaufen möchten, beraten wir Sie gern über Leihmöglichkeiten. In begrenztem Umfang sind Instrumente zur Leihe in unserer Schule vorhanden.

Welche Unterrichtsform ist am besten geeignet?

Einzelunterricht ist in den meisten Fällen die beste Wahl. Wenn jedoch Freunde oder Geschwister mit ähnlichem Leistungsstand gemeinsam starten, kann auch gemeinsamer Unterricht sinnvoll sein.

Gibt es eine Probezeit?

Ja. Die Probezeit umfasst die ersten vier Unterrichtseinheiten. Eine Beendigung ist bis spätestens am Tag der vierten Einheit schriftlich möglich. Danach gilt automatisch die reguläre Vertragslaufzeit.

Wie lange läuft der Vertrag?

Der Unterrichtsvertrag wird verbindlich für 6 oder 12 Monate abgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung ist nach Ablauf der Probezeit nicht vorgesehen. Für Früherziehung und Kindertanz gilt eine Laufzeit von 3 Monaten.

Wie kann ich kündigen?

Die Kündigung ist ausschließlich zum Vertragsende möglich mit einer Frist von 6 Wochen (regulär) bzw. 4 Wochen (Früherziehung/Kindertanz). Eine außerordentliche Kündigung aus persönlichen Gründen (z. B. Zeitmangel, fehlende Motivation) ist nicht vorgesehen.

Muss ich auch während der Ferien bezahlen?

Die Gebühren sind als Jahresentgelt kalkuliert und werden in 12 gleichen Monatsraten erhoben. Ferien und Feiertage sind dabei bereits berücksichtigt.

Warum zahle ich, obwohl kein Unterricht stattfindet?

Sie zahlen nicht einzelne Stunden, sondern sichern sich einen festen Unterrichtsplatz, eine kontinuierliche Betreuung und eine langfristige Planung. Das Modell entspricht dem einer Schule, nicht einer Einzelbuchung.

Was passiert bei Krankheit des Schülers?

Versäumte Stunden gelten als erteilt. Ein Nachholen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei längerer, nachgewiesener Krankheit (mind. 4 Wochen am Stück) kann eine anteilige Lösung geprüft werden.

Werden versäumte Stunden nachgeholt?

Ersatz oder Nachholung versäumter Stunden sind nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen kann die Lehrkraft freiwillig einen Ersatztermin anbieten – darauf besteht jedoch kein Anspruch.

Was passiert bei Unterrichtsausfall durch die Schule?

Fällt der Unterricht von unserer Seite aus, sorgen wir nach Möglichkeit für eine Vertretung oder einen Ersatztermin. Wird die vertraglich garantierte Mindestanzahl nicht erreicht, kann nach Vertragsende eine anteilige Erstattung beantragt werden. 

Wann und wie wird bezahlt?

Die Zahlung erfolgt verbindlich per Lastschrift am 16. des Monats oder per Überweisung bis spätestens 3. Werktag.

Was passiert bei Rücklastschrift oder verspäteter Zahlung?

Es fallen zusätzliche Gebühren an. Bei mehr als einer offenen Monatsrate behalten wir uns vor, den Unterricht bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

Wer bestimmt Unterrichtszeit und Lehrer?

Die Organisation erfolgt durch die Musikschule in Abstimmung mit den Schülern/Eltern. Änderungen (z. B. Lehrerwechsel oder Zeitanpassungen) sind im zumutbaren Rahmen möglich und Bestandteil des Vertrags.

Wo findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räuzmen der Schule statt. Bei Notwendigkeit ist Online-Unterricht möglich. EIn Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht.

Was ist bei Prepaid-Karten zu beachten?

Prepaid-Angebote sind kein Unterrichtsvertrag. Wichtig: Unterrichtsstunden sind innerhalb eines definierten Zeitraumes zu nutzen, gebuchte Termine sind verbindlich, nicht wahrgenommene Termine verfallen, Erstattung ist ausgeschlossen.

Gibt es Rabatte?

Rabatte sind freiwillige Leistungen und können jederzeit angepasst oder beendet werden. Ein Anspruch auf Fortführung besteht nicht. Derzeit gewähren wir Familienrabatte und Zuschuss zur BuT.

Wer haftet für mein Kind?

Die Aufsicht besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit in den Räumen der Schule. Für den Weg sowie persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

Warum muss ich meine Kontaktdaten aktuell halten?

Wichtige Informationen (z. B. Unterrichtsausfall) werden per E-Mail oder SMS versendet. Nicht erreichte Informationen gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Gibt es Parkplätze?

Direkt hinter dem Schulgebäude gibt es Parkplätze, die ausschließlich zum Bringen und Abholen gedacht sind. Im Gelände gilt Schritttempo und Rücksichtnahme. Unnötige Aufenthalte oder der Gebrauch als Spielgelände sind untersagt und können zum Verlust der Nutzung führen.

Darf ich meinen Hund mitbringen?

Haustiere jeglicher Art sind in der Schule und auf dem Gelände der Riverboat Leipzig GmbH (Parkplatz und Freisitz Bistro) nicht gestattet.