f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Andere Fragen beantworten wir Ihnen auf Anfrage über unser Kontaktformular oder per E-Mail.
Ein sinnvoller Beginn für Instrumentalunterricht ist in der Regel ab Schulalter. Gesangsunterricht empfehlen wir frühestens ab einem Alter im zweistelligen Bereich.
Ja, ein eigenes Instrument ist ideal. Falls Sie noch kein eigenes Instrument kaufen möchten, beraten wir Sie gern über Leihmöglichkeiten. In begrenztem Umfang sind Instrumente zur Leihe in unserer Schule vorhanden.
Einzelunterricht ist in den meisten Fällen die beste Wahl. Wenn jedoch Freunde oder Geschwister mit ähnlichem Leistungsstand gemeinsam starten, kann auch gemeinsamer Unterricht sinnvoll sein.
Ja. Die Probezeit umfasst die ersten vier Unterrichtseinheiten. Eine Beendigung ist bis spätestens am Tag der vierten Einheit schriftlich möglich. Danach gilt automatisch die reguläre Vertragslaufzeit.
Unsere Unterrichtsverträge haben je nach Angebot eine Mindestvertragslaufzeit von 6 oder 12 Monaten. Für Musikalische Früherziehung und Kindertanz (bis 8 Jahre) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten. Der Vertrag endet danach nicht automatisch. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann anschließend nach den gesetzlichen Regeln gekündigt werden.
Die Kündigung ist ausschließlich zum Vertragsende möglich mit einer Frist von 6 Wochen (regulär) bzw. 4 Wochen (Früherziehung/Kindertanz). Eine außerordentliche Kündigung aus persönlichen Gründen (z. B. Zeitmangel, fehlende Motivation) ist nicht vorgesehen.
Die Gebühren sind als Jahresentgelt kalkuliert und werden in 12 gleichen Monatsraten erhoben. Ferien und Feiertage sind dabei bereits berücksichtigt.
Sie zahlen nicht einzelne Stunden, sondern sichern sich einen festen Unterrichtsplatz, eine kontinuierliche Betreuung und eine langfristige Planung. Das Modell entspricht dem einer Schule, nicht einer Einzelbuchung.
Versäumte Stunden gelten als erteilt. Ein Nachholen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei längerer, nachgewiesener Krankheit (mind. 4 Wochen am Stück) kann eine anteilige Lösung geprüft werden.
Ersatz oder Nachholung versäumter Stunden sind nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen kann die Lehrkraft freiwillig einen Ersatztermin anbieten – darauf besteht jedoch kein Anspruch.
Fällt der Unterricht von unserer Seite aus, sorgen wir nach Möglichkeit für eine Vertretung oder einen Ersatztermin. Wird die vertraglich garantierte Mindestanzahl nicht erreicht, kann nach Vertragsende eine anteilige Erstattung beantragt werden.
Die Zahlung erfolgt verbindlich per Lastschrift am 16. des Monats oder per Überweisung bis spätestens 3. Werktag.
Es fallen zusätzliche Gebühren an. Bei mehr als einer offenen Monatsrate behalten wir uns vor, den Unterricht bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
Die Organisation erfolgt durch die Musikschule in Abstimmung mit den Schülern/Eltern. Änderungen (z. B. Lehrerwechsel oder Zeitanpassungen) sind im zumutbaren Rahmen möglich und Bestandteil des Vertrags.
Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räuzmen der Schule statt. Bei Notwendigkeit ist Online-Unterricht möglich. EIn Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht.
Prepaid-Angebote sind kein Unterrichtsvertrag. Wichtig: Unterrichtsstunden sind innerhalb eines definierten Zeitraumes zu nutzen, gebuchte Termine sind verbindlich, nicht wahrgenommene Termine verfallen, Erstattung ist ausgeschlossen.
Rabatte sind freiwillige Leistungen und können jederzeit angepasst oder beendet werden. Ein Anspruch auf Fortführung besteht nicht. Derzeit gewähren wir Familienrabatte und Zuschuss zur BuT.
Die Aufsicht besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit in den Räumen der Schule. Für den Weg sowie persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Wichtige Informationen (z. B. Unterrichtsausfall) werden per E-Mail oder SMS versendet. Nicht erreichte Informationen gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Direkt hinter dem Schulgebäude gibt es Parkplätze, die ausschließlich zum Bringen und Abholen gedacht sind. Die Einfahrt zum Parkplatz ist frei zu halten. Im Gelände gilt Schritttempo und Rücksichtnahme. Unnötige Aufenthalte oder der Gebrauch als Spielgelände sind untersagt und können zum Verlust der Nutzung führen.
Haustiere jeglicher Art sind in der Schule und auf dem Gelände der Riverboat Leipzig GmbH (Parkplatz und Freisitz Bistro) nicht gestattet.