Entgeltordnung / Veträge

Musik- und Tanzschule Riverboat – Stand 08/2025

Einzelunterricht

Mindestlaufzeit 12 Monate
30 Min. pro Woche

82

/ Monat

Einzelunterricht

Mindestlaufzeit 12 Monate
45 Min. pro Woche

114

/ Monat

Einzelunterricht

Mindestlaufzeit 6 Monate
30 Min. pro Woche

95

/ Monat

Einzelunterricht

Mindestlaufzeit 6 Monate
45Min. pro Woche

132

/ Monat

Tanzunterricht

Mindestlaufzeit 12 Monate
45 Min. pro Woche

39

/ Monat

Tanzunterricht

Mindestlaufzeit 12 Monate
60 Min. pro Woche

47

/ Monat

Tanzunterricht

Mindestlaufzeit 12 Monate
90 Min. pro Woche

57

/ Monat

Tanzunterricht

Mindestlaufzeit 6 Monate
45 Min. pro Woche

45

/ Monat

Tanzunterricht

Mindestlaufzeit 6 Monate
60 Min. pro Woche

54

/ Monat

Tanzunterricht

Mindestlaufzeit 6 Monate
90 Min. pro Woche

65

/ Monat

6er Prepaidkarte – Gruppe

Früherziehungskurse oder Instrumentenkarussell
6 x 45 Min.

85
10er Prepaidkarte – Einzel

Instrument oder Gesang
10 x 30 Min.
flexibel

332
10er Prepaidkarte – Einzel

Instrument oder Gesang
10 x 45 Min.
flexibel

453

Wichtiges rund um die Gebühren

Hier finden Sie erste Informationen zu den Rahmenbedingungen.

Zahlungs- und Rabattregelungen

Als private Institution ohne öffentliche Förderung sind unsere Rabattmöglichkeiten begrenzt. Dennoch bieten wir bestimmte Ermäßigungen an:

  • Unterstützung für BuT-Leistungsempfänger: Nachlass von 5,00 € pro Monat
  • Familienrabatt: Bei mehreren Verträgen innerhalb einer Familie erhalten Sie 5% Rabatt auf den jeweils günstigsten Tarif (nicht kombinierbar mit anderen Ermäßigungen).

Der monatliche Betrag ist eine Teilzahlung des Jahres-Schulgeldes und wird in 12 bzw. 6 gleichen Monatsraten per SEPA-Lastschrift zur Monatsmitte eingezogen.

Bei Vorauszahlung gewähren wir folgende Skonti:

  • Jahreszahlung: 2%
  • Halbjährliche Zahlung: 1,5%


Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich während der Schulzeit statt. Die konkrete Terminvereinbarung erfolgt individuell mit der jeweiligen Lehrkraft.

In den Schulferien des Freistaates Sachsen sowie an gesetzlichen Feiertagen bleibt die Schule – mit auf wenige Ausnahmen – geschlossen. Diese Zeiten sind in der Jahresplanung bereits berücksichtigt.

Fällt Unterricht aufgrund der Abwesenheit des Lehrers aus, werden entsprechende Nachholtermine angeboten

Gebühren und Steuerbefreiung

Für den Abschluss eines Unterrichtsvertrages wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 8,00 € erhoben (ausgenommen Instrumentenkarussell und Prepaidverträge).

Die monatlichen Beiträge sind als Teilzahlungen des Jahres-Schulgeldes zu verstehen und werden entsprechend vereinbart.

Unsere Umsätze sind gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Eine gesonderte Ausweisung der Mehrwertsteuer erfolgt daher nicht.

Widerrufsregelung

Innerhalb der ersten vier Unterrichtseinheiten besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet.

Nach Ablauf dieser Frist gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsbedingungen.